Mobilität abseits des Fuhrparks? Jobtickets für Mitarbeiter als Ergänzung oder Alternative

teaserMobilität abseits des Fuhrparks? Jobtickets für Mitarbeiter als Ergänzung oder Alternative

Dieselskandal, kostenloser Nahverkehr für alle und zunehmend mehr Carsharing: Unser Verständnis von Mobilität wandelt sich grundlegend, nicht nur im Privaten. Aus diesem Grund werde neue Mobilitätsangebote für Angestellte wichtiger – auch für solche, die keinen Firmenwagen bekommen können oder wollen. Für eine starke Arbeitgebermarke nehmen deswegen immer mehr Unternehmen sog. Jobtickets in ihre Mitarbeiterangebote auf.

 

Verschiedene Verkehrsbetriebe, verschiedene Regelungen

Doch Jobticket ist leider nicht gleich Jobticket. Aufgrund unterschiedlicher Verkehrsverbünde unterscheiden sich die Bedingungen der Firmentickets zum Teil deutlich. Mancher ÖPNV gibt verbilligte Tickets für Unternehmen aus – unter der Voraussetzung einer gewissen Mindestabnahme. Alternativ haben gerade größere Unternehmen die Möglichkeit, an den Verkehrsverbund heranzutreten und einen eigenen Preis auszuhandeln. Gerade, wenn es sich um mehrere hundert Monatskarten handelt, gilt es, diese Spielräume auszunutzen.

 

Versteuerung mit Tücken

Weiterhin besteht die Option, das Ticket komplett oder in Teilen den Mitarbeitern als Gehaltsbonus zu sponsern. Hier ist jedoch Vorsicht vonnöten: Der Gesetzgeber sieht für jeden Mitarbeiter einen monatliche Grenze von 44 EUR für Zuwendungen vor. Auf diesen Maximalbetrag müssen keine Lohnsteuer und Sozialbeiträge entrichtet werden. Doch dürfen diese 44 EUR keinesfalls überschritten werden – dann werden die Abzüge nämlich auf den vollen Betrag fällig. Außerdem ist zu beachten, dass die Grenze nicht im Jahresdurchschnitt berechnet wird, sondern Monat für Monat. Kostet das Jobticket beispielsweise 40 EUR, darf es sich dabei nicht um ein Jahresticket handeln!

Hier kommt der ÖPNV Unternehmen aber entgegen: Für gewöhnlich gibt es Jahreskarten mit Monatsmarken oder monatlicher Freischaltung der Karte. Auf diese Weise bleibt die Abrechnung des Jobtickets monatlich und das Ticket kann steuerfrei weitergegeben werden.

Steht diese Möglichkeit aus verschiedenen Gründen nicht zur Verfügung, muss der Arbeitgeber ebenfalls aufpassen: Für Fahrtkostenzuschüsse werden bis zur Höhe der Entfernungspauschale (0,30 EUR je Kilometer) pauschal mit 15 Prozent versteuert. Das muss zudem auf der Lohnabrechnung abgerechnet und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Diese pauschale Steuer trägt grundsätzlich der Arbeitgeber – sie kann jedoch ohne Weiteres auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Beiträge zur Sozialversicherung werden immerhin nicht fällig.

 

Gut ausgebauter ÖPNV ist Erfolgsfaktor

Gerade in Gebieten mit stark ausgebautem ÖPNV kommt ein solches Angebot bei den Mitarbeitern meist sehr gut an und wird gerne genutzt. Das Jobticket trägt so dazu bei, die Mitarbeiterbindung zu erhöhen und neue Wege in der Alltagsmobilität zu beschreiten. Der individuelle Dienstwagen wird so möglicherweise schon bald von neuen Formen der Mobilität abgelöst – allen voran das Jobticket.

Datum: 16 April 2018, 10:04 am
Weiterlesen: