2016 wurden dem Bundeskriminalamt insgesamt 313.918 Diebstähle an und aus dem Auto gemeldet. Die Aufklärungsrate: Mickrige 10 Prozent. Rechnet man die Fälle hinzu, in denen Autobesitzer den Diebstahl gar nicht polizeilich melden, sinkt der Erfolg weiter. Doch was für die Privatperson oftmals eher ärgerlich als finanziell ruinös ist, gestaltet sich für Unternehmen dramatischer: Deren Firmenfahrzeuge sind oftmals mit speziellen Werkzeugen für Service- und Reparatureinsätze ausgerüstet oder transportieren teure Waren. So können die im Fahrzeug befindlichen Güter schnell den Wert des Fahrzeugs deutlich übersteigen.
Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass ein regulärer Kaskoschutz bewegliche Güter aus dem Auto nicht abdeckt. Wird also das ganze Fahrzeug entwendet, erstattet die Versicherung lediglich den Zeitwert des Autos– und das Unternehmen bleibt auf den horrenden Kosten zur Wiederbeschaffung von Werkzeug und Ware sitzen. Aus diesem Grund ist es nahezu unabdinglich eine sog. Werkverkehrsversicherung oder Autoinhaltsversicherung abzuschließen. Was gilt es dabei alles zu beachten
Grundsätzlich ist eine Autoinhaltsversicherung mit einer abgespeckten Version der Warentransportversicherung zu vergleichen. Mitgeführte Waren, für die Berufstätigkeit benötigte Werkzeuge und Gerätschaften sind so in den folgenden Fällen versichert:
Da die Werkverkehrsversicherung bisher noch kein Marktstandard ist, kann es Abweichungen bei der Versicherungsabdeckung geben. Den Vertrag genauestens zu studieren ist daher unabdinglich! Zusätzlich können – insbesondere alte – Verträge weitere Einschränkungen machen. So war es früher üblich, bei Nachtschäden eine Selbstbeteiligung von 20 bis 25 Prozent zu bezahlen. Heute undenkbar! Gleiches gilt für die Regelung, dass ein Versicherungsschutz nur dann gilt, wenn das Fahrzeug nicht länger als zwei Stunden unbeaufsichtigt gelassen wird. Bei längeren Reparaturen und Diensteinsätzen ist das schlichtweg unmöglich. Ebenfalls noch verbreitet: Der Versicherungsschutz erlischt, wenn das Auto nach Dienstende zwecks Einfachheit mit nach Hause genommen wird.
In all diesen Fällen sollten Fuhrparkleiter widersprechen. Gerade bei größeren Fuhrparks bietet sich oftmals ein breiter Spielraum für Verhandlungen. Dieser sollte nicht nur zur Kostensenkung verwendet werden, sondern vor allem um impraktikable Versicherungsbedingungen zu streichen. Ansonsten sollte der Versicherer gewechselt werden.
Bei der Autoinhaltsversicherung gibt es jedoch noch weitere Aspekte zu beachten: So unterscheidet mancher Versicherer die zu erstattenden Beträge. Waren sollten beispielsweise zum Verkaufspreis und Werkzeuge zum Wiederbeschaffungswert bzw. Neuwert erstattet werden. Gerade bei mitgeführten Geräten, die in der Neuanschaffung sehr teuer waren, dafür jedoch mehrere Jahre halten, kann eine Regelung mit Zeitwert-Auszahlung große Verluste bedeuten.
Insbesondere für grenznahe Unternehmen oder Speditionen ist die Länderabdeckung wichtig. Viele Versicherungen bieten ihren Schutz nur in Deutschland an – besser ist eine EU-weite Deckung. Gerade wer viele weite Strecken zurücklegt, sollte über zusätzliche Absicherungen nachdenken: Sinnvoll kann die Übernahme von Bergungs-, Beseitigungs- und Aufräumkosten durch die Werkverkehrsversicherung sein. Zu beachten ist jedoch, dass einige Güter generell nicht versicherbar sind. Dazu zählen radioaktive Stoffe sowie Kernbrennstoffe, explosive Güter, Waffen und Munition.
Übrigens: Wer Güter zeitkritisch transportiert und befürchtet, Fristen aufgrund eines Schadens nicht einhalten zu können, kann auch dieses Risiko mit der Werkverkehrsversicherung abdecken. Ausfälle und zusätzliche Transportkosten für eine Ersatzlieferung sind so ebenfalls geschützt.