Selbstverständlich ist das eigene Unternehmen nicht davon betroffen – dennoch glauben 80% der in einer KMPG-Studie befragten Unternehmen, dass es ein hohes Risiko vor Korruption in Deutschland gebe. Doch nur 32% nahmen an, dass auch sie betroffen sein könnten. Damit könnten sie einer gefährlichen Wahrnehmungsverzerrung aufsitzen.
Denn zu Korruption gehört in Deutschland nicht nur das Zahlen oder Annehmen von Bestechungsgeldern, sondern auch Unterschlagung, Vorteilsnahme und -gewährung, Untreue, Betrug, Falschbilanzierung und weitere steuerrechtliche Delikte. Schuldig macht sich oft nicht nur der Handelnde: Auch die Geschäftsleitung kann für Korruption im eigenen Haus belangt werden, wenn sie keine angemessenen Kontroll- und Gegenmaßnahmen ergriffen hatte.
Doch korrupte Machenschaften schaden nicht nur dem Ansehen und durch hohe Bußgelder: Handelt ein Unternehmen korrupt, wächst es langsamer. Die Steigerung der Bestechungsrate um 1% geht einher mit einem Negativwachstum von 3,3%. Damit schadet ein Unternehmen sich selbst am meisten.
Umso wichtiger ist es, dass Compliance und ein entsprechendes Firmen-Leitbild in der Unternehmenskultur präsent sind. Dazu kommen eine unternehmensspezifische Risikoanalyse und zugeschnittene Vorkehrungen und Mechanismen, um Korruption zu verhindern. Doch Gegenmaßnahmen und ein Leitbild allein reichen nicht aus – damit Korruption effektiv verhindert wird, ist eine offene Unternehmenskultur notwendig. Daher sind Haltung und Auftreten von Führungskräften das A und O gegen Korruption.
Mitarbeiter sollten regelmäßig vorbeugend geschult werden. Eine Diskussion über den Verhaltenskodex kann genauso hilfreich sein wie die Simulation von kritischen Situationen, die gelöst werden müssen. Konkrete Ratschläge zum Vorgehen – etwa wenn Bestechungsgeld angeboten wird –, sollten Mitarbeitern ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Nur, wenn alle Beteiligten um die Bedeutung von Compliance wissen, können gefährliche Situation gut gemeistert werden.
Ein eigener Compliance-Beauftragter ist daher vor allem in größeren Unternehmen sinnvoll. Doch Vorsicht: Die Person sollte stets Außensicht auf kritische Prozesse haben. Ein Compliance-Beauftragter aus Einkauf oder Vertrieb könnte leicht in einen Gewissenskonflikt geraten.
Weiß ein Unternehmen um das potenzielle Risiko von Bestechungen, kann es effektive Maßnahmen ergreifen, um sich davor zu schützen. Dann kann man sich guten Gewissens auch zu den von Korruption Nichtbetroffenen zählen.