Als Chef in den Urlaub – das sollten Führungskräfte beachten

teaserAls Chef in den Urlaub – das sollten Führungskräfte beachten

Sommer, Sonne, Strand!? Leider wird diese Aussicht während des Urlaubs oftmals durch unzählige Telefonate am Strand und Emails aus dem Büro unterbrochen.

Doch wo Arbeitnehmer das Telefon problemlos auch einmal ausschalten können, verhält sich die Lage bei Führungskräften anders: Da sie für die Geschicke des Unternehmens verantwortlich sind und Entscheidungsvollmachten haben, ist ihnen auch am Wohlergehen des Unternehmens während ihres Urlaubs gelegen. Das eigene Befinden wird dafür oft zurückgestellt – die Erholung im Urlaub bleibt aus. Und das kann dem Unternehmen unter Umständen mehr schaden als eine zweiwöchige Abwesendheit.

 

Wie kann der Urlaub mit den eigenen Führungspflichten vereinbart werden?

Am erfolgreichsten erweisen sich klare Absprachen im Voraus. Wenn Mitarbeiter wissen, was sie entscheiden dürfen und wie sie bei eventuellen Problemen verfahren sollen, sinkt der Kommunikationsbedarf während der Auszeit drastisch. Anrufe sollten nur bei dringenden Problemen erlaubt sein und auch Emails sollten auf ein Minimum beschränkt werden. Beim Umgang mit Urlaub in der Abteilung hilft eine Jahresplanung, längere Auszeiten zu vertreten. Das gilt nicht nur für Führungskräfte. Als besonders effektiv haben sich Tandems erwiesen – diese können sich nicht nur im Urlaub, sondern auch bei Krankheit vertreten. Nicht immer jedoch kann es einen Tandempartner geben und die Arbeit muss für die Dauer der Auszeit nahezu stillstehen. Dann hilft es, sich Regeln für die Gestaltung des Urlaubs zu setzen:

 

Feste Zeiten machen den Kopf frei

Um sich im Urlaub vollständig erholen zu können, sollten Führungskräfte nicht ständig einen Blick auf ihr Smartphone werfen. Besser ist es, sich feste Zeiten festzulegen. So könnten morgens wichtige Telefonate geführt und abends drängende Emails beantwortet werden. Dann bleibt der Tag trotzdem für ein gutes Urlaubsgefühl übrig.

 

Notfälle sollten immer versorgt werden – denn Urlaubstage können auch zurückgebucht werden

Nimmt die Arbeit wegen eines absoluten Notfalls dennoch den ganzen Tag ein, besteht die Möglichkeit, den Urlaubstag nach Rückkehr durch die Personalabteilung zurückbuchen zu lassen. Denn laut Gesetz muss jeder Beschäftigte einen Jahresurlaub von 4 Wochen im Jahr nehmen können. Unterbrechungen müssen davon abgezogen werden.

Führungskräfte sollten dennoch nicht jede Minute auf die goldene Waage legen. Nicht nur können Regelungen im Arbeitsvertrag eine Bereitschaft im Urlaub erfordern, auch ihre herausragende Stellung im Unternehmen kann dies benötigen. Wichtig ist, eine gesunde Balance zwischen Erreichbarkeit und Erholung zu erreichen.

Datum: 28 July 2017, 10:30 am
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